WIR SIND BRANDSCHÜTZER AUS ÜBERZEUGUNG!
FLUCHT - UND RETTUNGSPLAN
Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.
Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern.
Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungswegpläne nach gültiger DIN ISO 23601.
Sprechen Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot an!
FEUERWEHRPLÄNE
Im Gefahrenfall dienen Feuerwehrpläne oder Feuerwehreinsatzpläne der besseren und schnelleren Orientierung von
Einsatzkräften im Gebäude. Häufig werden sie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens von der Feuerwehr gefordert und nach DIN 14095 erstellt.
Die Pläne müssen alle für die Feuerwehr relevanten Details enthalten: Zufahrten, Lage
der Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehraufzug, Löschmitteleinrichtungen und -anschlüsse, Gebäudefunkanlage, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen, Druckknopfmelder, Sprinkleranlagen, Gefahrstoffe oder besondere Gefahrenstellen und natürlich die Anordnung und den Verlauf der Flucht- und
Rettungswege. Im Brandfall kann die Feuerwehr mit Hilfe dieser Angaben schneller und effizienter handeln.
Während Pläne von Flucht- und Rettungswegen den Gebäudenutzern zur Orientierung dienen, ist ein Feuerwehrplan ausschließlich für die Einsatzkräfte gedacht.
Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095.
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BRANDSCHUTZ-ORDNUNG
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln
Somit kann die Brandschutzordnung als eine Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.
Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096.
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Wir beraten Sie über die Notwendigkeit und helfen bei der Umsetzung!