organisatorischer Brandschutz

WIR SIND BRANDSCHÜTZER AUS ÜBERZEUGUNG!

Wir erstellen für ihr objekt

FLUCHT - UND RETTUNGSPLAN

Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.

Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern.

 

Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungswegpläne nach gültiger DIN ISO 23601.

 

Sprechen Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot an!

 

 

FEUERWEHRPLÄNE

 

 

 

Im Gefahrenfall dienen Feuerwehrpläne oder Feuerwehreinsatzpläne der besseren und schnelleren Orientierung von Einsatzkräften im Gebäude. Häufig werden sie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens von der Feuerwehr gefordert und nach DIN 14095 erstellt.

Die Pläne müssen alle für die Feuerwehr relevanten Details enthalten: Zufahrten, Lage der Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehraufzug, Löschmitteleinrichtungen und -anschlüsse, Gebäudefunkanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckknopfmelder, Sprinkleranlagen, Gefahrstoffe oder besondere Gefahrenstellen und natürlich die Anordnung und den Verlauf der Flucht- und Rettungswege. Im Brandfall kann die Feuerwehr mit Hilfe dieser Angaben schneller und effizienter handeln.

Während Pläne von Flucht- und Rettungswegen den Gebäudenutzern zur Orientierung dienen, ist ein Feuerwehrplan ausschließlich für die Einsatzkräfte gedacht. 

 

Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095.

 

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BRANDSCHUTZ-ORDNUNG

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln

  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen

Somit kann die Brandschutzordnung als eine Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.

Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut (siehe Beitrag Brandschutzhelfer).
  • Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096.

     

    Sprechen Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot an!

 


Wir beraten Sie über die Notwendigkeit und helfen bei der Umsetzung!

Kontakt

Brandschutz123

Ingenieurbüro für baulichen Brandschutz

Zollstraße 9

78247 Hilzingen

0176-24883278

info(at)brandschutz123.de

 

 

 

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